Hausordnung

Sehr geehrte Gäste des Stadtkinos Alfeld,

um Ihnen einen angenehmen, unterhaltsamen und sicheren Aufenthalt in unserem Kino zu gewährleisten, gilt die nachfolgende Haus- und Betriebsordnung:

  1. Jeder Gast, der sich in unserem Haus einen Film ansieht, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Dies gilt für die gesamte Dauer des Kinobesuches. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten (Filmverleiher) überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatz-pflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet und erhalten Hausverbot.
  2. Das Mitbringen sowie der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke sind innerhalb unseres Kinocenters nicht gestattet! Im Verdachtsfall können wir unsere Gäste und deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch sichten. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen im Falle eines Verdachts damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
  3. Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Hundebesitzer kontaktieren bitte das Personal vorab, ob eine Ausnahme möglich ist. Die Regelung gilt nicht für das Mitbringen von Blinden- bzw. Behin-dertenbegleithunden.
  4. Das Rauchen und der Konsum von nikotinhaltigen Produkten sind im Gebäude des Kinos untersagt. Darüber hinaus finden die jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze Anwendung. Im Bereich der Außenbestuhlung stellen wir Ihnen gerne Aschenbecher zur Verfügung. Der Konsum cannabishaltiger Produkte in jeglicher Form ist im Innen- und Außenbereich verboten.
  5. Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht jährlich enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionenbereich und ist eine strafbare Handlung. Aus diesem Grund sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Kino ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Theaterleitung verboten! Wir sind den Filmverleihern gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch sichten können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung (z. B. Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen) sowohl den Strafver-folgungsbehörden (Polizei, GVU usw.) als auch den Filmverleihern anzeigen und die Beschlagnahmung von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden. Auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
  6. Der Besuch einer Kinovorstellung mit Kleinstkindern (Kinder unter zwei Jahren) ist nicht gestattet. Kinder bis einschl. 3 Jahren bezahlen keinen Eintritt, kriegen aber die Freikarte ausgehändigt.
  7. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.
  8. Auf Verlangen ist die Eintrittskarte oder das jeweilige elektronische Einlassdokument jederzeit vorzuzeigen. Bewahren Sie bitte daher Ihre Eintrittskarte / Ihr elektronisches Einlassdokument bis zum Verlassen des Kinos auf. Bei vorzeitigem Verlassen des Kinos verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  9. Ermäßigungsberechtigungen sind bei der Bestellung unaufgefordert vorzulegen. Nach Verbuchung der jeweiligen Verkaufsvorgänge können Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.
  10. Bitte überprüfen Sie nach dem Bezahlvorgang das zurückerhaltene Wechselgeld sofort. Spätere Rekla-mationen werden nicht anerkannt.
  11. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze vor Beginn des Hauptfilms ein. Im Interesse aller Kinogäste ist ein Einlass nach Beginn des Hauptfilms nur in Ausnahmefällen möglich.
  12. Für einen ungestörten Filmgenuss bitten wir Sie, innerhalb der Kinosäle Lärm, laute Gespräche, Telefonate, die Benutzung von Taschenlampen, Laserpointern und anderen störenden Geräten und Lichtquellen zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, Sie des Saales zu verweisen.
  13. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Wir sind gesetzlich verpflichtet diese umzusetzen. Die gesetzlichen Altersbegrenzungen (FSK) sind verbindlich und können weder durch die Betreiber noch durch die Personensorgeberechtigten außer Kraft gesetzt werden.
  14. Auf Nachfrage ist zur Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und der Altersfreigaben ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzuzeigen. Kann das Alter eines Gastes nicht zweifelsfrei festgestellt werden, so erfolgt gegebenenfalls kein Einlass bzw. Getränkeverkauf.
  15. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, Motorradhelme, Rucksäcke, größere Taschen oder andere sperrige Gegenstände nicht mit in den Kinosaal zu nehmen. Sie können sich beim Einlasspersonal nach eventuell vorhandenen Aufbewahrungsmöglichkeiten erkundigen.
  16. Das Werben, der Vertrieb oder das Verteilen von Waren, Handzetteln, Zeitschriften oder sonstigen Druckschriften sowie das Anbringen von Plakaten ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Theaterleitung an den darin bezeichneten Stellen und in der darin bezeichneten Art und Weise gestattet.
  17. Bitte achten Sie stets auf Ihre Garderobe und Ihre Wertgegenstände. Der Betreiber haftet nicht für abhandengekommene Gegenstände oder deren Unversehrtheit bzw. Vollständigkeit, es sei denn er hat dies zu vertreten.
  18. Fundsachen sind beim Personal abzugeben oder abzuholen. Der Betreiber haftet nicht für abhanden-gekommene Gegenstände oder deren Unversehrtheit bzw. Vollständigkeit, es sei denn er hat dies zu vertreten.
  19. Unfälle im und am Kinocenter sind umgehend dem nächsten Mitarbeiter zu melden. 
  20. Verlassen Sie den Kinosaal nach Ende der Vorstellung und erst nachdem die Beleuchtung wieder automatisch eingeschaltet wurde. Bei vorzeitigem Verlassen des Kinosaals besteht erhöhte Unfallgefahr.
  21. Es besteht kein Anspruch auf den Verkauf einer Kinokarte! Personen, die unter erheblichem Alkoholeinfluss stehen oder sonstige berauschende Mittel konsumiert haben, finden keinen Einlass und werden gegebenenfalls des Hauses verwiesenDies gilt auch für Personen, die Gewalt gegen Sachen und Personen ausüben bzw. androhen, die Beschädigung des Mobiliars billigend in Kauf nehmen (z.B. durch Ablegen der Füße auf den Sitzen, stark verschmutzte Kleidung etc.) oder andere Personen in sonstiger Art und Weise belästigen (z.B. verbale bzw. körperliche Obszönitäten, Beleidigungen, Verleumdungen, Gerüche etc.). In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung bereits entrichtete Eintrittspreise. Die Geltendmachung von daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
  22. Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne Vorfinden möchten, nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Besuch in unserem Kino und stehen bei Fragen immer gerne zur Verfügung.